Auto fahren mit Alkohol nennt sich Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) und ist in der Verkehrszulassungsverordnung geregelt:
Artikel 38: Der Lernfahr- oder Führerausweis wird auf der Stelle abgenommen, wenn der Führer offensichtlich angetrunken ist oder einen durch Atemprobe ermittelten Alkoholgehalt von 0,5 und mehr Gewichtspromillen aufweist.
Um dies zu prüfen, wird ein Atemprüfgerät verwendet. Falls der Fahrer sich weigert, kann eine Blutprobe gegen den Widerstand des Verdächtigen durchgeführt werden. Der Ausweis wird entzogen. Falls es wiederholt vorkommt, kann der Ausweis sehr lange entzogen werden. Beim dritten Mal wird man mit Gefängnis bestraft. Man kann jedoch den Antrag stellen, statt ins Gefängnis eine stationäre Therapie absolvieren zu dürfen.
Für die meisten ist der Entzug des Fahrausweises eine sehr schlimme Kränkung und sie fühlen sich in ihrer Freiheit massiv eingeschränkt.
Im Jahr 2003 wurden in der Schweiz 17'478 (!) Personen wegen Fahren im angetrunkenen Zustand verurteilt, d.h. sie kamen vor Gericht und wurden schuldig gesprochen.

