Kann man abhängigen Eltern die Kinder wegnehmen?

Vom Gesetz her ist es möglich, den Eltern die Kinder weg zu nehmen. Dazu braucht es aber ganz gewichtige Gründe. Die Kinder müssen stark verwahrlost sein und die Eltern nicht (mehr) imstande, für die Kinder zu sorgen - und auch nicht willens, an ihrem Zustand etwas zu ändern.
Meist trinken ja aber nicht beide Elternteile, so dass ein Teil weiterhin zu den Kindern schauen kann. Und wenn Eltern Therapie machen und sich ernsthaft bemühen, am Zustand etwas zu ändern, werden Kinder auch nicht umplatziert. Weil das für alle sehr schlimm ist, versucht man immer zuerst andere Lösungen zu finden, zum Beispiel dass ein Kind für eine Zeitlang zu den Grosseltern oder dem Götti geht.

Geregelt ist das im Zivilgesetzbuch, Art. 310f.:

III: Aufhebung der elterlichen Obhut

1. Kann der Gefährdung des Kindes nicht anders begegnet werden, so hat die Vormundschaftsbehörde es den Eltern oder, wenn es sich bei Dritten befindet, diesen wegzunehmen und in angemessener Weise unterzubringen.
2. Die gleiche Anordnung trifft die Vormundschaftsbehörde auf Begehren der Eltern oder des Kindes, wenn das Verhältnis so schwer gestört ist, dass das Verbleiben des Kindes im gemeinsamen Haushalt unzumutbar geworden ist und nach den Umständen nicht anders geholfen werden kann.

IV: Entziehung der elterlichen Sorge

1.durch die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde
Sind andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben oder erscheinen sie von vorneherein als ungenügend, so entzieht die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde die elterliche Sorge:
1. wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Ortsabwesenheit oder ähnlichen Gründen ausserstande sind, die elterliche Sorge pflichtgemäss auszuüben
2. wenn die Eltern sich um das Kind nicht ernstlich gekümmert oder ihre Pflichten gegenüber dem Kinde gröblich verletzt haben
Wird beiden Eltern die Sorge entzogen, so erhalten die Kinder einen Vormund.
Verändern sich die Verhältnisse, so sind die Massnahmen der neuen Lage anzupassen.

12.04.2006 14:17