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Ich habe ihr nicht erzählt, dass ich ihm auch Nacktfotos gesendet habe

Hi,
Ich brauche unbedingt Hilfe; ich hatte einen mehrmonatigen Sexchat mit einem Typen und das hat mein Vater rausgefunden... Er hat mich darauf angesprochen und mir gesagt, dass er es unter einer Jugendsünde verbucht. Aber ich hatte so ein schlechtes Gewissen, dass ich es auch meiner Schwester erzählt habe. Das miese ist aber, dass ich sie wieder belogen habe, denn ich habe ihr nicht erzählt, dass ich ihm auch Nacktfotos gesendet habe... dumm ich weiß, aber jetzt habe ich ein schlechtes Gewissen wegen meiner Mutter, weil es alle wissen außer ihr... und ich will es ihr nicht erzählen weil ich dann auch das mit den Nacktfotos erzählen müsste. Ich weiß einfach nicht mehr was ich tun soll! Ich will jetzt den Kontakt abbrechen, aber ich habe Angst vor den Konsequenzen.

Frage gestellt zu: Liebe, Sex und Freunde

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Hallo Diana
Du bist weder deiner Schwester noch deiner Mutter noch sonst wem verpflichtet, über den Sexchat zu erzählen. Du musst dir allgemein bei persönlichen Dingen kein schlechtes Gewissen machen, wenn du jemandem "etwas nicht" oder "nicht alles" erzählst. Das Nicht-Erzählen von Persönlichem ist nämlich noch keine Lüge. Es ist auch ok, wenn du deiner Schwester etwas erzählst und deiner Mutter nicht. Es gibt Themen, die sind einfacher mit der Schwester zu besprechen als mit der Mutter und umgekehrt. Das ist ganz normal und auch in Ordnung so. Der Grund, ob du jemandem etwas erzählst oder nicht, sollte nicht dein schechtes Gewissen sein, sondern ob das Reden für dich wichtig oder hilfreich ist. 
Es ist gefährlich, Nacktfotos in einem Sexchat zu verschicken. Das Problem ist, dass du keine Kontrolle mehr über ein Bild hast, sobald es verschickt ist. Deine Bilder können ohne dein Wissen weiterverbreitet werden. Schau dir dazu diesen Film an:https://www.youtube.com/watch?v=dT1GvPQG904 und lies bitte diesen Link durch, um zu erfahren, was beim Chatten alles zu beachten isthttps://www.lilli.ch/chatten. Als Minderjährige kannst du dich durch das Verschicken von Nacktfotos strafbar machen, weil das als Herstellung von Kinderpornografie gelten kann. Bei Jugendlichen von 16-18 Jahren ist das Verschicken von erotischen Bildern erlaubt, sofern beide ausdrücklich einverstanden sind. Darüber kannst du hier noch mehr lesen:https://www.lilli.ch/sexting_kinderpornografie. 
Der Kontaktabbruch ist eine sehr gute Entscheidung, auch wenn du Angst vor den Konsequenzen hast. Am besten kommunizierst du den Kontaktabbruch ganz klar und bleibst bei deiner Entscheidung. Falls der Typ dich zur Kontaktaufrechterhaltung überreden möchte, sag ganz klar nein und falls er damit nicht aufhört, geh nicht mehr darauf ein. Falls es Probleme gibt, findest du hier ein paar Links, wo du dir Hilfe holen kannst:https://www.lilli.ch/sexting_mobbing/. 
Alles Gute
Sophia

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