Rechte bei Kündigung?
Hallo zusammen
Tut mir leid, dies ist keine wirkliche "Notfallfrage", jedoch beschäftigt sie mich, im Internet dinde ich die passende Antwort nicht und auch sonst habe ich niemanden, der mir weiterhelfen könnte. Nun: habe ich das Recht, vor Antritt eines unbezahlten Urlaubs zu kündigen? Bei einer Kündigungsfrist von 1 Monat, wann tritt diese in Kraft resp. kann der Tag der Inkrafttretung der Kündigung in den unbezahlten Urlaub fallen (Bsp. Schriftliche Kündigung am 25. Mai, Antritt Urlaub 26. Mai - Kündigung am 25. Juni?) ? Könnt ihr mir weiter helfen?
Frage gestellt zu: Liebe, Sex und Freunde
Wende dich an eine Rechtsauskunft
Liebe Hanni
Da wir als Psychologen nicht so genau wissen, wie das Arbeitsrecht, das sich von Kanton zu Kanton unterscheidet, aussieht, möchte ich dir keine falschen Angaben machen und dich gerne weiterverweisen. Es gibt kantonal Rechtsauskünfte, an die du dich mit solchen Fragen ungeniert wenden kannst. Schau mal hier zum Beispiel:http://www.gerichte-zh.ch/organisation/bezirksgerichte/bezirksgericht-zuerich/rechtsauskunft.html
Alles Gute
Claire