Schutzalter
Hallo liebes Kopfhoch-Team, Ich habe ein Problem… und zwar bin ich (w/14) in einen Jungen (m/fast 18) verliebt. Durch Freunde lernten wir uns kennen und haben uns nach einem Jahr und ein paar Treffen in einander verliebt. Wir haben da ein Problem: das Schutzalter: wir haben 3 2/3 Jahre Altersunterschied somit befinden wir uns nicht mehr im legalen Bereich. Wir haben uns jedoch auch schon öfters geküsst und würden unglaublich gerne eine Beziehung führen. Meine Eltern haben eigentlich nichts dagegen, weil er ein unglaublich netter Mensch ist. Jedoch fällt doch bereits Küssen und Schmusen unter sexuelle Handlungen. Seine Eltern raten ihm sich von mir zu trennen, was wir beide nicht wollen… Hat er sich jetzt strafbar gemacht? Könntet ihr mich bitte aufklären wie es mit der Gesetzeslage aussieht? Ich möchte nicht dass er seine Zukunft für mich riskiert. Danke im Voraus
Frage gestellt zu: Liebe, Sex und Freunde
Küssen ist schon strafbare Handlung
Hallo!
Du bist schon richtig informiert. Küssen und Schmusen fallen unter sexuelle Handlungen. Das bedeutet, dass man sich bei einem Altersunterschied von mehr als 3 Jahren strafbar macht. Das heisst, dass die ältere Person von irgendjemandem, der von der Beziehung weiss, angezeigt werden kann und es dann zu einer Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörde kommt. Der folgende Link beschreibt alles nochmals ganz gut:
https://www.lilli.ch/schutzalter_sexuelle_handlung
Liebe Grüsse
Mika